Wir stehen Ihnen in allen Bereichen rund um die Immobilie als sachverständige Immobiliengutachter gern mit Rat und Tat zur Seite. Nach unserer umfassenden Beratung und Prüfung der Immobilie erstellen wir sachkundige Immobiliengutachten, die Ihnen zu vielerlei Zwecken dienlich sein werden. Sprechen Sie uns gern an und lassen Sie sich von uns umfassend beraten. Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Sie!
Honorar für Wertermittlungsgutachten
Beim Vorhandensein von Besonderheiten wird das Honorar in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS auf der Basis des Ergebnisses aus der Honorartabelle entsprechend den nachfolgenden Ausführungen gesondert berechnet.
Zusätzlich werden folgende Nebenkosten entsprechend Aufwand abgerechnet:
Die Höhe des Honorars für Beratungsleistungen, Bauschadens- und Mietwertgutachten sowie für sonstige gutachterliche Tätigkeiten Ihrer Immobiliengutachter berechnet sich als Zeithonorar entsprechend Aufwand. Dabei erfolgt die Abrechnung in Anlehnung an folgende Stundensätze:
1. für den Auftragnehmer
2. für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen
3. für Technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder Wirtschaftliche Aufgaben erfüllen
Alternativ können je nach Objektart und Objektumfang auch folgende Honorarvarianten vereinbart werden: